Unser Anliegen ist es, Ihnen die bestmögliche Pflege- & Betreuungskraft für Ihre Familie zu vermitteln.
Unser Familienunternehmen besticht durch seine langjährige Erfahrung in der Pflegevermittlung und hat sich rund um die Idee entwickelt, die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen möglichst effektiv, bedarfsorientiert und vor allem zu bezahlbaren und fairen Preisen zu gestalten.
In einer vertrauten Umgebung alt zu werden, muss für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen kein Privileg sein. Der Wunsch in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich bleiben zu können, um weiterhin ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu führen, ermöglichen wir Ihnen. Oft übersteigt der Betreuungs- oder Pflegebedarf das, was Familienmitglieder, Nachbarn und ambulante Pflegedienste leisten können.
Daher bieten wir Ihnen eine individuelle 24-Stunden-Betreuung mit einer kompetenten und liebevollen Betreuungskraft in Ihrem eigenem Zuhause an. Sie gewährleistet hilfsbedürftigen Menschen einen sicheren Lebensablauf in gewohntem Umfeld.
Nach einer gemeinsamen Bedarfsanalyse können wir Ihnen zügig eine passende und erfahrene 24-Stunden Pflegekraft vermitteln.
Kontaktieren und lernen Sie uns in München (Bayern), sowie in Mellinghausen und Oldenburg (Niedersachsen) kennen.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre neue Pflege- oder Betreuungskraft wird nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Anforderungen ausgewählt. Die exklusive Betreuung Zuhause durch eine motivierte osteuropäische Pflegekraft bedeutet, dass diese bei dem Pflegebedürftigen wohnt und sich um alle Belange und Aufgaben des täglichen Lebens sorgfältig kümmert. Die zu pflegende Person ist somit nie alleine und bekommt eine individuelle 1:1 Betreuung, die nur in diesen besonderen Rahmen möglich ist.
Wir arbeiten ausschließlich mit Firmen zusammen, die bereits mehrere Jahre Erfahrung in diesem Bereich haben und dadurch auch auf einen großen Personalstamm zugreifen können.
Denn Ihre Liebe zu den Angehörigen liegt uns am Herzen.
Ein Pflegebeispiel bei dem Pflegegrad 2 und mit mittleren deutsch Sprachkenntnissen
Kosten für die Betreuungskraft p.Monat | 2.350 € |
Vermittlungs- & Betreuungskosten | keine |
Fahrtkosten* für An- & Abreise | Inklusive |
Pflegegeld für Pflegegrad 2 | -316,00 € |
Verhinderungspflegegeld** | -201,50 € |
Steuervorteile**** | -333,00 € |
Gesamtbelastung | 1.499,50 € |
* Fahrtkosten
entstehen bei jedem Personalwechsel und betragen für An- und Abreise gesamt ca. 150,00 €. Im vorliegenden Beispiel wird von einem Personalwechsel alle zwei Monate ausgegangen, was auch dem üblichen Zeitfenster entspricht.
** Verhinderungspflegegeld
steht Ihnen bei Vorliegen einer Pflegestufe zu und beträgt jährlich derzeit 1.612,00 €. Zusätzlich kann das Verhinderungspflegegeld für eine Dauer von bis zu 6 Wochen beantragt werden und zusätzlich 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Dies bedeutet, dass der Zuschuss bis zu 2.418 EUR jährlich oder 201 EUR monatlich beträgt. Dabei würde Ihnen bei dieser Regelung zusätzlich Anspruch auf 2 Wochen Kurzzeitpflege zustehen.
Die Beanspruchung einer Ersatzpflege für Zeiten, in denen man einmal Abstand gewinnen, seinen Hobbys nachgehen, in den Urlaub fahren oder seiner Verpflichtung gegenüber seinem Arbeitgeber nachgehen möchte, kann durch die Inanspruchnahme einer externen Leistung bei der Krankenkasse gegen Auszahlung des Verhinderungspflegegeldes, beantragt werden.
*** Anspruch auf Kurzzeitpflege
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit € 806,- aus der Kurzzeitpflege ergänzend für das Verhinderungspflegegeld zu beantragen.
**** Steuerlicher Vorteil
Die Betreuungskosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und können bis zu einem Gesamtbetrag von 4.000 € bei der jährlichen Lohnsteuer angerechnet werden – dies gilt auch bei ausländischen Dienstleistern. Hierzu muss es sich jedoch um ein seriöse Angebot handeln, bei dem alle steuerlichen Anforderungen mit der monatlichen Rechnungsstellung erfüllt werden. Der steuerliche Vorteil kann auch von den Kindern der pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden.
Pflegestufe | Pflegegrad | 2016 | 2017 | 2018 |
neu | Pflegegrad 1 | – | Anspruch Beratungsbesuche halbjährig |
Anspruch Beratungsbesuche halbjährig |
Pflegestufe I | Pflegegrad 2 | 244 € | 316 € | 316 € |
Pflegestufe II | Pflegegrad 3 | 458 € | 545 € | 545 € |
Pflegestufe III | Pflegegrad 4 | 728 € | 728 € | 728 € |
Härtefall | Pflegegrad 5 | – | 901 € | 901 € |
Pflegestufe 0 (mit Demenz) | Pflegegrad 2 | 123 € | 316 € | 316 € |
Pflegestufe I (mit Demenz) | Pflegegrad 3 | 316 € | 545 € | 545 € |
Pflegestufe II (mit Demenz) | Pflegegrad 4 | 545 € | 728 € | 728 € |
Pflegestufe III (mit Demenz) | Pflegegrad 5 | 728 € | 901 € | 901 € |
Pflegegeld ist für Versicherte gedacht, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. Beratungsbesuche der Pflegefachkräfte sollen dieses Angebot unterstützen, um sicher zu stellen, dass der Versicherte angemessen versorgt wird.
Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gedacht. Die ambulanten Pflegediensten rechnen Ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die Voll- und Teilstationäre Pflege / Versorgung.
Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden.
Lindenstraße 33
81545 München
Tel: 089 – 649 446 99
Email: weidner@pflegefuersorge.de
Rüschenweg 18
26188 Oldenburg
Tel: +49 (0)448 – 36 89 029
Email: heide@pflegefuersorge.de
Schmiedestraße 187
27249 Mellinghausen
Tel: +49 (0)4272 – 95 95 888
Email: heide@pflegefuersorge.de